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   VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10, 8/10 eA   

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https://dejure.org/2011,9242
VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10, 8/10 eA (https://dejure.org/2011,9242)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2011 - VfGBbg 15/10, 8/10 eA (https://dejure.org/2011,9242)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10, 8/10 eA (https://dejure.org/2011,9242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 10 Verf BB, § 49 Abs 2 VerfGG BB, § 235 StGB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 2; LV, Art. 10 i.V.m. Rechtsstaatsprinzip; LV, Art. 27 Abs. 2; LV, Art. 52 Abs. 4 S. 1; VerfGGBbg, § 49 Abs. 2; StGB, § 235
    Subsidiarität; Kindeswohl; Verfahren; Sachverständigengutachten; Verfahrensdauer; effektiver Rechtsschutz; rechtliches Gehör; Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts; das gerichtliche Verfahren muss deshalb in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 -, FamRZ 2010, 1622, 1623).

    Das Fachgericht wird eine Konkordanz der Grundrechtspositionen von Eltern und Kind jedoch nur erreichen können, wenn es sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzt, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigt und auf die Belange des Kindes eingeht (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 -, a.a.O).

  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls, insbesondere auch der Natur des Verfahrens und der Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer auf die Beteiligten (Beschluss vom 18. Februar 2010 - VfGBbg 47/09-, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, a.a.O.).

    Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist bei der Beurteilung, welche Verfahrendsauer noch als angemessen erachtet werden kann, zu berücksichtigen, dass jede Verfahrensverzögerung wegen einer eintretenden Entfremdung häufig rein faktisch zu einer (Vor-)-Entscheidung führt, zumal sich das kindliche Zeitempfinden von dem eines Erwachsenen unterscheidet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 - FamRZ 2008, 2258).

  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07

    Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Sie hat sich am Kindeswohl auszurichten, denn das inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Freiheitsrecht des Art. 27 Abs. 2 LV auf Pflege und Erziehung der Kinder dient in erster Linie ihrem Wohl (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de) und ist damit wesentlich ein Recht auch in ihrem Interesse.

    Es muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Das Verhalten eines Elternteils, den Aufenthalt des Kindes dauerhaft und ohne vorherige Absprache mit dem anderen, mitsorgeberechtigten Elternteil zu verändern, ist zwar ein gewichtiger Aspekt zur Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189).

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt, wobei die Intensität der Prüfung davon abhängt, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189).

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 8/10

    Einstweilige Anordnung; Abwägung der Folgen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Der Antrag der Äußerungsberechtigten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird - auch für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Az.: VfGBbg 8/10 EA) - zurückgewiesen.

    Diesen hat das Verfassungsgericht mit Beschluss vom 30. September 2010 zurückgewiesen (VfGBbg 8/10 EA).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Fehlt ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehend einem Elternteil allein zugewiesen werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -, NJW 2010, 3008).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    a) Träger dieses Grundrechts sind die Eltern, also zunächst beide leiblichen Eltern eines Kindes gemeinsam, auch dann, wenn diese nicht verheiratet sind (BVerfGE 92, 158, 177).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Es hat unter Beachtung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten (vgl. nur Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Janaur 2011 - 6 UF 106/10 -, zitiert nach www.juris.de) und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsätze (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 20098 - 1 BvR 142/09 -, FamRZ 2009, 1389) ausführlich begründet, warum eine Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter vorzugswürdig ist.
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07

    Unterlassen der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bei bestehendem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Sieht es von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, muss es anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 - EuGRZ 2008, 79).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
    Darüber hinaus ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Rügen des Beschwerdeführers zu erwarten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 92, 122, 126).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10

    Gemeinsame elterliche Sorge: Kriterien zur Übertragung des alleinigen

  • VerfG Brandenburg, 18.02.2010 - VfGBbg 47/09

    Zügiges Verfahren; Beschwerdebefugnis; Begründung

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 37/09

    Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Akteneinsicht; Strafverfahren

  • VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Gleichheit vor dem

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt, wobei die Intensität der Prüfung davon abhängt, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 - , demnächst: www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dabei hat der Staat aufgrund seines ihm durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 27 Abs. 2 LV auferlegten Wächteramtes sicherzustellen, dass sich auch in diesem Fall die Wahrnehmung des Elternrechts und der Elternverantwortung am Kindeswohl ausrichten (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10, a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Hinsichtlich der erfolglosen Anhörungsrüge kann der Beschwerdeführer eine etwa fortbestehende Rechtsverletzung mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangsentscheidung (hier: den gleichzeitig angegriffenen Beschluss vom 23. Juli 2007) überprüfen lassen (vgl. VerfG Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 -, a. a. O., Rn. 8).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 49/12

    Rechtsschutzgleichheit; Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren;

    Danach muss ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergriffen haben, um eine etwaige Grundrechtsverletzung von vornherein zu verhindern oder zu beheben (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10, 8/10 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 20/10

    Wegen fehlender Beschwerdebefugnis und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt: Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer

    Dabei muss es in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Familienverfahren dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 [8/10 EA] - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 [1/11 EA] -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 14/17

    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet keine vorrangige Erhebung einer

    Der Grundsatz der Subsidiarität hält einen Beschwerdeführer an, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu erwirken (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 - vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 - vom 21. November 2014 - VfGBbg 20/14 - und vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 44/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 32/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität

    Dieser aus dem Gebot der Rechtswegerschöpfung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleitete Grundsatz besagt, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergriffen haben muss, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10, 8/10 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de); denn Rechtsschutz vor Verfassungsverstößen ist zuvörderst durch die Fachgerichte zu gewähren (BVerfGE 86, 15, 26 f.; Zuck, in: Lechner/Zuck, Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 6. Aufl. 2011, § 90 Rn. 162).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15

    Legt ein Beschwerdeführer einen zum Rechtsweg gehörenden Rechtsbehelf (hier:

    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15

    Den Anforderungen des Subsidiaritätsgrundsatzes ist nur genügt, wenn die

    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 47/15

    Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen behördliche Schreiben

    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 10/15

    Subsidiarität

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